Unterstützen Sie uns und unsere Schützlinge und werden Sie Pate!

Hierfür gibt es mehrere Varianten:

Dauerpatenschaft

Als Dauerpate unterstützen Sie eine ausgewählte Pflegekatze bis zur Vermittlung in ihr endgültiges Zuhause.

 

Die Höhe des Patenschaftsbetrages ist hierbei frei wählbar. Füllen Sie einfach unterstehendes Formular aus.


Futterpatenschaft

Übernehmen Sie eine Patenschaft für eine Futterstelle.Die Höhe des Beitrages bestimmen Sie selbst. Auch Futterspenden sind möglich und werden gern genommen.

Durch immer größer werdenden Streunerkolonien finden verwilderte Katzen oft nicht mehr ausreichend Nahrung, um ohne menschliche Hilfe überleben zu können.

Wir kastrieren, um die Vermehrung einzudämmen und sorgen dafür, dass die Tiere ausreichend zu fressen bekommen. Auch Streunerkatzen sollten nicht hungern müssen...


Kastrations- und/oder Impfpatenschaft

Kastrationspatenschaften können für Pflegetiere oder auch für Streuner übernommen werden (z.B. während Kastrationsaktionen). 

 

Impfpatenschaften sind i.d.R. nur für unsere Pflegetiere möglich. 

 

Das Rund-um-Sorglos-Paket für unsere Pflegekatzen wäre die Übernahme von Kastration und Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung gegen Katzenschnupfen und -seuche)

 

 

Werden Sie durch Übernahme einer Patenschaft auch Namenspate! Die Pflegetiere, die erst kurz bei uns sind, haben in der Regel noch keinen Namen. Dies überlassen wir gern ihren Paten. Hier sehen Sie wer noch ohne Pate und somit ohne Namen ist.

Schon mit Namen, aber noch ohne Paten









Auf Wunsch stellen wir Ihnen sehr gern eine persönliche Patenschaftsurkunde mit einem Bild Ihres Patentieres aus.

Auch als Geschenk eine tolle Idee


Patenschaftsantrag

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Bitte überweisen Sie den Patenschaftsbetrag auf folgendes Konto

Unser Vereinskonto:

IBAN DE35403500050011008430

BIC: WELADED1RHN

Stadtsparkasse Rheine

 

Bitte geben Sie im Verwendungszweck SPENDE + Name des Paten-Tieres an, so ist es leichter für uns die Zahlungen zuzuordnen.


Patenschaften sind Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes, die nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Ihr Kontoauszug dient hier als Spenden-bescheinigung. Die Zuwendungen werden für die Versorgung und Pflege des Patentieres verwendet. Differenzen werden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet.